Leistungsumfang als Gesundheits- und Sicherheitskoordinator in der Ausführungsphase (siehe auch § 3 Abs. 3 der Baustellenverordnung) -Beratung bei der Bauausführung zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes - Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsplanes und dessen regelmäßige Überarbeitung - Beratung mit den ausführenden Unternehmen zur Gestaltung eines sicheren Bauablaufes - regelmäßigen Begehungen der Baustellen. - Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbe- aufsichtsamt - Untersuchung von Unfällen und Ereignissen auf den Baustellen - Durchführung der Arbeitsschutzunterweisung je nach Bedarf Betreuungsumfang: Wird auf der Grundlage des Objektumfanges vereinbart. Der Stundensatz gemäß der Honorarordnung und Schwierigkeitsgrad der Baumaßnahme |