Leistungsumfang als Gesundheits- und Sicherheitskoordinator

in der Ausführungsphase

(siehe auch § 3 Abs. 3 der Baustellenverordnung)

 

-Beratung bei der Bauausführung zur Umsetzung des

Arbeitsschutzgesetzes

- Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsplanes und dessen

regelmäßige Überarbeitung

- Beratung mit den ausführenden Unternehmen zur Gestaltung eines

sicheren Bauablaufes

- regelmäßigen Begehungen der Baustellen.

- Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbe-

aufsichtsamt

- Untersuchung von Unfällen und Ereignissen auf den Baustellen

- Durchführung der Arbeitsschutzunterweisung je nach Bedarf

 

Betreuungsumfang:

Wird auf der Grundlage des Objektumfanges vereinbart.

Der Stundensatz gemäß der Honorarordnung und Schwierigkeitsgrad der Baumaßnahme

 


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