Leistungen als Immissionsschutzbeauftragter

·         Beratung bei der Planung und Ausführung von immissionsbedürftigen Maschinen und Anlagen sowie Betriebsstätten

Erarbeitung der behördliche Unterlagen für die Anlagen

  • Erarbeitung der Emmissionserklärung für das Umweltfachamt
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
  • Durchführung von Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter zum Umweltrecht und umweltgerechten Verhalten

·         Betreuungsumfang:

·         Leistungsvereinbarung nach Bedarf in Ihrer Firma Der Stundenumfang beruht auf der Honorarordnung und wird nach Gefährdungsgrad in Ihrem Unternehmen ermittelt.


zurück