Leistungen
als Brandschutzbeauftragter
- Beratung bei der Planung, Ausführung von
Arbeitsstätten zu Fragen des Brandschutzes
- Beratung zur Ausrüstung von Arbeitsstätten mit
Feuerlöschern und
- und an deren Brandschutzeinrichtungen
- Erarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN
14028
- Durchführung von Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter
zum Umgang mit Feuerlöschern
·
Betreuungsumfang: Leistungsvereinbarung wie BGV A 6 Ihrer
Berufsgenossenschaft Der Stundenumfang beruht auf der Honorarordnung und wird
nach Gefährdungsgrad in Ihrem Unternehmen ermittelt.
zurück
|